Endbenutzer-Lizenzvertrag für FolderLift
Stand: 01.10.2026 · Lizenzgeber: Nubaris · Kontakt: kontakt@nubaris.de
1. Vertragsgegenstand und Einbeziehung
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software „FolderLift“ (nachfolgend „Software“) des Lizenzgebers Nubaris durch den Lizenznehmer. Für erworbene Lizenzen wird dieser Vertrag mit der Bestellung im Shop des Lizenzgebers vereinbart; ergänzend gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für die kostenlose Testversion gilt dieser Vertrag mit der Zustimmung im Installationsprogramm. Ist der Lizenznehmer damit nicht einverstanden, darf er die Software nicht installieren oder nutzen.
2. Testphase
Die Software kann ab der ersten Nutzung 30 Tage lang kostenlos getestet werden. Die Testversion läuft ausschließlich auf Windows 10/11; auf Windows Server sind Migrationsläufe der Testversion gesperrt. Nach Ablauf der Testphase ist für Migrationsläufe ein gültiger Lizenzschlüssel erforderlich; Durchsuchen und Prüfen bleiben weiterhin möglich. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Support. Für die kostenlose Testversion haftet der Lizenzgeber nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel sowie nach Ziffer 8 Satz 1.
3. Nutzungsrecht und Leistungsumfang
Mit dem Erwerb eines Lizenzschlüssels erhält der Lizenznehmer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im Umfang der erworbenen Edition und für die vereinbarte Laufzeit zu nutzen. Der Lizenzschlüssel ist auf den darin genannten Lizenznehmer ausgestellt.
Die Edition „Standard“ berechtigt ein Unternehmen (eine natürliche oder juristische Person einschließlich ihrer Mitarbeiter) zur Nutzung auf beliebig vielen eigenen Rechnern für Migrationen in den einen Microsoft-365-Tenant des Lizenznehmers, der im Lizenzschlüssel hinterlegt ist; verbundene Unternehmen benötigen eine eigene Lizenz. Die Edition „Business“ entspricht der Edition „Standard“ und gilt zusätzlich für die im Lizenzschlüssel hinterlegten Tenants verbundener Unternehmen. Die Edition „Partner“ berechtigt IT-Dienstleister, mit der Software Migrationen in beliebig vielen Tenants ihrer Kunden durchzuführen; die Kunden des Dienstleisters erwerben dadurch kein eigenes Nutzungsrecht.
Die Software prüft die Tenant-Bindung offline anhand des Lizenzschlüssels; in anderen Tenants bleiben Durchsuchen und Prüfen möglich, Migrationen nicht. Wechselt der Lizenznehmer seinen Microsoft-365-Tenant, stellt der Lizenzgeber auf Anfrage kostenlos einen neuen Lizenzschlüssel für den neuen Tenant aus.
Während der Laufzeit einer Lizenz stellt der Lizenzgeber neue Versionen der Software zum Download bereit und beantwortet Supportanfragen per E-Mail, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; bei der Edition „Partner“ werden Anfragen bevorzugt bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions-, Lösungs- oder Verfügbarkeitszeit ist nicht geschuldet. Ein Anspruch auf neue Funktionen besteht nicht.
4. Einschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, den Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben, die Lizenzprüfung zu umgehen oder zu verändern, die Software zu vermieten oder zu verleihen, oder Urhebervermerke zu entfernen. Befristete Lizenzen dürfen nicht weiterveräußert werden. Die Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
5. Voraussetzungen und Komponenten Dritter
Die Software setzt PowerShell 7 sowie das Modul PnP.PowerShell voraus, das unter der MIT-Lizenz steht und direkt aus der PowerShell Gallery bezogen wird. Optional nutzt die Software ShareGate Desktop; hierfür ist eine eigene Lizenz des Herstellers von ShareGate erforderlich. Für diese Komponenten gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen ihrer jeweiligen Hersteller. Der Lizenznehmer benötigt einen Microsoft-365-Tenant mit den erforderlichen Administratorrechten. Die Testversion ist auf Windows 10/11 ausführbar; die Editionen Standard, Business und Partner laufen zusätzlich auf Windows Server 2016 und neuer.
Die Anmeldung erfolgt über die Anwendung „FolderLift“ des Lizenzgebers in Microsoft Entra ID. Ein Administrator des Lizenznehmers stimmt dieser Anwendung einmalig für seine Organisation zu. Die Anwendung handelt ausschließlich im Namen des jeweils angemeldeten Benutzers (delegierte Berechtigungen); der Lizenzgeber erhält dadurch keinen Zugriff auf den Tenant oder die Daten des Lizenznehmers. Alternativ kann der Lizenznehmer eine eigene App-Registrierung verwenden.
6. Datensicherung und Mitwirkungspflichten
Die Software nimmt auf Anweisung des Lizenznehmers Änderungen in dessen Microsoft-365-Umgebung vor, insbesondere das Anlegen von Sites, das Setzen von Berechtigungen und das Kopieren von Dateien. Die Quelldaten auf dem Fileserver werden ausschließlich gelesen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software zunächst mit Testdaten zu erproben, vor jeder Migration eine aktuelle Datensicherung anzufertigen und die Ergebnisse jeder Migration zu prüfen.
7. Gewährleistung
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Der Lizenzgeber wird Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Version beheben.
Bei befristeten Lizenzen ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen. Bei unbefristeten Lizenzen verjähren Mängelansprüche gegenüber Unternehmern in zwölf Monaten ab Lieferung des Lizenzschlüssels. Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Ansprüche nach Ziffer 8 Satz 1 und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Haftung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Lizenznehmer (Ziffer 6) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
9. Datenschutz
Die Software läuft ausschließlich auf dem Rechner des Lizenznehmers. Sie verbindet sich nur mit dem Microsoft-365-Tenant des Lizenznehmers einschließlich der Microsoft-Anmeldedienste und – zur Installation von PnP.PowerShell – mit der PowerShell Gallery. Es werden keine Daten, Nutzungsstatistiken oder Lizenzinformationen an den Lizenzgeber übermittelt. Protokolle werden nur lokal gespeichert.
10. Laufzeit und Beendigung
Unbefristete Lizenzen gelten zeitlich unbegrenzt, befristete Lizenzen bis zum im Lizenzschlüssel genannten Datum; sie verlängern sich nicht automatisch. Verstößt der Lizenznehmer wesentlich gegen diesen Vertrag, insbesondere gegen Ziffer 4, kann der Lizenzgeber den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist fristlos kündigen. Mit Ende der Laufzeit oder nach einer Kündigung ist die Nutzung zu Migrationszwecken einzustellen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
